Umgang mit gefährlichen explosionsfähigen Gemischen

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Neue technische Regeln für Gefahrstoffe- TRGS 723 und 724 Die zwei neuen Technische Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 723 und 724, ersetzen die älteren Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 2152 Teil 3 (von September 2009) und Teil 3 (von Februar 2012). Sie regeln den Umgang mit gefährlichen explosionsfähigen Gemischen.


Sie regeln den Umgang mit gefährlichen explosionsfähigen Gemischen. Folgende Regelungen unterliegen der TRGS 723 (Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Gemische):

  • Ermittlung von Zündquellen und Vermeiden ihres konkreten Wirksamwerdens
  • an heißen Oberflächen
  • an Flammen und Gasen
  • durch mechanische Reib-, Schlag- und Abriebvorgänge
  • an elektrischen Anlagen
  • durch statische Elektrizität
  • durch Blitzschlag
  • durch elektromagnetische Felder
  • durch Strahlung – elektromagnetisch, ionisierend, Ultraschall
  • durch Kompression, Stoßwellen, strömende Gase
  • durch chemische Reaktionen

Folgende Regelungen unterliegen der TRGS 724 (Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes, welche die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken):

  • Anforderungen allgemeiner Art, solche an die Bauweise, an die Explosionsdruckentlastung sowie die Explosionsunterdrückung
  • Explosionstechnische Entkopplung bei Gasen, Dämpfen und Nebeln
  • Entkopplungseinrichtungen für Stäube
  • Explosionstechnische Entkopplung bei hybriden Gemischen

Die TRGS konkretisieren die Anforderungen der Gefahrstoff-Verordnung und reflektieren den Stand der Technik, Arbeitsmedizin, Arbeitshygiene sowie sonstiger gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse. Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) ist für die Ermittlung und aktualisierung der TRGS zuständig und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) für die Bekanntgabe. Die Umsetzung der TRGS ist nicht verpflichtend, jedoch durch deren Anwendung davon ausgegangen werden kann, das die Bestimmungen der Gefahrstoff-Verordnung dadurch eingehalten werden. Abweichungen der TRGS müssen mit einem Ersatz, gleichwertiger Schutzmaßnahmen dokumentiert werden. Beide technischen Regelwerke stehen hier zum Download bereit.