ASiG
Laut dem "Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (ASiG) sind Sie als Unternehmer gemäß §1 ASiG verpflichtet, einen Betriebsarzt und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, um den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung in Ihrem Betrieb zu gewährleisten. Diese Maßnahmen gehören zur Fürsorgepflicht gegenüber Ihren Beschäftigten.
Bei Security Scout haben wir eine eigene Abteilung für Arbeitsmedizin und stellen Ihnen einen erfahrenen Facharzt für Arbeitsmedizin zur Verfügung, der gemeinsam mit unseren medizinischen Fachangestellten alle nötigen Untersuchungen und Beratungen nach ASiG in Ihrem Unternehmen durchführt. Es ist sinnvoll, gleichzeitig einen Arzt und einen Sicherheitsingenieur von Security Scout zu bestellen, da unsere Experten in ständiger Beratung bei der Einhaltung der Vorschriften nach ASiG stehen und zusammen die bestmögliche Versorgung im Sinne des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung bieten.
Vertrauen Sie auf die Erfahrung und Kompetenz von Security Scout, um die Gesundheit und Sicherheit Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten und die gesetzlichen Anforderungen nach ASiG zu erfüllen.